Allgemeine Geschäftsbedingungen der S.M.Wild Gesellschaft m.b.H. & Co. KG

Stand: 03.24

Anwendungsbereich

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, unterliegen alle Geschäfte und rechtsgeschäftlichen Erklärungen der S.M.Wild Gesellschaft m.b.H. & Co. KG. den nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

Der Vertragspartner von S.M.Wild wird in diesen Bedingungen auch als Kunde bezeichnet.

Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, die Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist, gilt ausschließlich der erste Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil 1 – Geschäftsbedingungen für Verbrauchergeschäfte).

Der zweite Teil (Teil 2 – Geschäftsbedingungen für Unternehmergeschäfte) ist für Rechtsgeschäfte maßgeblich, in denen der Vertragspartner nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist.

 

Teil 1 – Geschäftsbedingungen für Verbrauchergeschäfte

Allgemeines

Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Allfällige für bestimmte Produkte gewährte Herstellergarantien schränken die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nicht ein.

Eigentumsvorbehalt bei Kaufverträgen
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle des Verzuges ist S.M.Wild berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer S.M.Wild erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

Servicebedingungen

Begriff des Serviceobjektes
Serviceobjekt bezeichnet die Sache, die S.M.Wild vom Kunden zur Bearbeitung übergeben wird, damit S.M.Wild eine Diagnose erstellt oder ein Service, eine Reparatur, eine Reinigung oder eine sonstige Leistung an der übergebenen Sache durchführt.

Berechtigung des Kunden
Der Kunde bestätigt, dass er entweder selbst Eigentümer des Serviceobjektes ist oder berechtigt ist, die vom ihm abgegebenen rechtsgeschäftlichen Erklärungen zu machen. Sollten gegenüber S.M.Wild oder gegenüber für S.M.Wild tätigen Dritten irgendein Anspruch geltend gemacht werden, der im Zusammenhang mit einer mangelhaften oder fehlenden Berechtigung des Kunden steht, ist der Kunde verpflichtet, S.M.Wild und allfällige für S.M.Wild tätige Dritte vollkommen klag- und schadlos zu halten.

Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird Ihnen gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

Der Kostenvoranschlag wird von S.M.Wild nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird S.M.Wild den Kunden davon unverzüglich verständigen. Sollten sich nach Auftragserteilung unvermeidliche Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, wird S.M.Wild den Kunden davon unverzüglich verständigen. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung des Kunden nicht erforderlich. Diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

Wurde im Einzelnen nichts anderes vereinbart, sind Kostenvoranschläge von S.M.Wild 30 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Serviceentgelt und Fälligkeit
Serviceentgelt bezeichnet den Werklohn sowie allfällige sonstige Kosten wie z.B. Versandgebühren. Das Serviceentgelt ist vor oder zum Zeitpunkt der Abholung des Serviceobjektes zu bezahlen.

Versandkosten
Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Versandkosten können dem Kunden auch dann verrechnet werden, wenn diese in einem allfälligen Kostenvoranschlag nicht explizit ausgewiesen sind oder bereits vor Erstellung eines Kostenvoranschlages (z.B. bei extern durchzuführenden Services) angefallen sind.

Zurückbehaltungsrecht
Die Rückgabe des Serviceobjektes an den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Serviceentgelts.

Haftungsausschluss
S.M.Wild übernimmt keine Haftung für Schäden am Serviceobjekt, die im Zeitpunkt der Annahme vorliegen bzw. angelegt sind, auch wenn sich ein solcher Schaden erst im Zuge der Diagnose oder des Services offenbart oder manifestiert.

Preis für Komponenten und Ersatzteile
Der Preis für die Komponenten und Ersatzteile wird auf Austauschbasis berechnet. Ersetzte Teile werden nicht zurückerstattet.

Servicedauer
Eine allfällig angegebene, voraussichtliche Dauer des Services wird nicht garantiert und kann sich, insbesondere wenn Ersatzteile nicht lagernd sind oder bei extern durchgeführten Services, verlängern.

Abbruch der Servicetätigkeiten
S.M.Wild behält sich vor, Servicetätigkeiten abzubrechen, sollten modifizierte, nicht originale oder gefälschte Komponenten im Serviceobjekt festgestellt werden. Insbesondere ist S.M.Wild in einem solchen Fall nicht verpflichtet, ein allfällig bereits zerlegtes Serviceobjekt wieder zusammenzusetzen.

Nicht abgeholte Serviceobjekte und Verfall
Holt der Kunde das Serviceobjekt nicht ab, ist S.M.Wild berechtigt, nach Ablauf des zweiten Monats ab der Verständigung des Kunden von der Abholbereitschaft des Serviceobjektes, eine monatliche Verwaltungs- und Verwahrungsgebühr von 0,25 % des Wertes des Serviceobjektes, mindestens aber 10 EUR pro begonnenen Monat in Rechnung zu stellen. Einer Verständigung von der Abholbereitschaft ist es gleichzuhalten, wenn S.M.Wild es dreimal an unterschiedlichen Tagen vergeblich versucht hat, den Kunden, unter einer von dem Kunden bekanntgegebenen Kontaktmöglichkeit, zu kontaktieren, wobei die Zweimonatsfrist ab dem dritten Kontaktaufnahmeversuch zu laufen beginnt.

Es wird vereinbart, dass Serviceobjekte im Wert von bis zu 5.000 EUR nach fünf Jahren ab Abholbereitschaft verfallen, das heißt, dass S.M.Wild berechtigt ist, die Sache zu vernichten, zu entsorgen oder zu verwerten. Serviceobjekte im Wert von EUR 5.000 oder mehr verfallen nach sieben Jahren ab Abholbereitschaft.

 

Teil 2 – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmergeschäfte

Geltung der Geschäftsbedingungen von S.M.Wild
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten die Geschäftsbedingungen von S.M.Wild.

Primär gelten für Unternehmergeschäfte die Bestimmungen in diesem Teil 2 – Geschäftsbedingungen für Unternehmergeschäfte anzuwenden, subsidiär gelten die Bestimmungen des Teil 1 – Geschäftsbedingungen für Verbrauchergeschäfte, wenn keine speziellere Regelung im Teil 2 getroffen wurde.

Ausschluss der Geltung von AGB des Vertragspartners
Bestimmungen in vorformulierten Vertragsformblättern des Vertragspartners werden, unabhängig von deren Betitelung (beispielsweise „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, „Einkaufsbedingungen“, „Lieferbedingungen“, etc.), nicht Vertragsinhalt, auch wenn diese durch S.M.Wild unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen seitens S.M.Wild gelten nicht als Zustimmung zu vorformulierten Bestimmungen des Vertragspartners.

Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Schutz von Plänen und Unterlagen / Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen von S.M.Wild, wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben geistiges Eigentum von S.M.Wild. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch S.M.Wild.

Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von S.M.Wild zurückgefordert werden und sind vom Vertragspartner jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.

Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung oder angebahnten Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.

Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners ist S.M.Wild berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

Transport und Gefahrtragung
Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt der Vertragspartner die Kosten und das Risiko des Transportes.

Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Auflösung des Vertrages zusteht, behält sich S.M.Wild vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.

Der Vertragspartner hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Die Ware ist unverzüglich durch den Vertragspartner zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Tagen unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels S.M.Wild bekannt zu geben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen beträgt 3 Monate.

Rechtswahl
Es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

Gerichtsstandvereinbarung
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Unternehmenssitz von S.M.Wild sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. S.M.Wild hat das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.


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